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BaFin Meldung: Rekalibrierung der Zinszusatzreserve bzw. der Zinsverstärkung

BaFin räumt den Lebensversicherern die Möglichkeit ein, bei der Berechnung der Zinszusatzreserve Storno- und Kapitalwahlwahrscheinlichkeiten realitätsnäher zu berücksichtigen.

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