BaFin Meldung: Zinszusatzreserve - Anzeige von Storno- und Kapitalwahlwahrscheinlichkeiten

  • archiviert
  • 1 Minute Lesezeit

Nutzen Lebensversicherer die Möglichkeit, die Zinszusatzreserve im Neubestand mit Storno- und Kapitalwahlwahrscheinlichkeiten zu berechnen, so müssen sie dies der BaFin nach § 13 d Nr. 6 VAG anzeigen.

Weiterlesen mit einem PwC Plus-Abonnement

  • qualitätsgesicherte Quellen
  • tägliche Updates
  • vollständige Filterfunktion von Artikeln
  • Verteilung via anpassbarem Alert