IFRS 9 – Reklassifizierung finanzieller Vermögenswerte und finanzieller Verbindlichkeiten
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Die Reklassifizierungswahlrechte des IAS 39 für finanzielle Vermögenswerte entfallen vollständig. Eine Reklassifizierung erfolgt künftig zwingend bei nachweislicher Änderung des Geschäftsmodells.
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