Auslegungsentscheidung zu vorhersehbaren Dividenden

In einer Auslegungsentscheidung hat die BaFin klargestellt, wann nach Art. 70 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 vorhersehbare Dividenden vom Gesamtüberschuss der Vermögenswerte über die Verbindlichkeiten abzuziehen sind.

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