Insurance News Blog: BaFin veröffentlicht Rundschreiben zu Änderungen an internen Modellen
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Das Rundschreiben gilt für alle Erst- und Rückversicherungsunternehmen und Versicherungsgruppen, die gem. §§ 111, 262 VAG bei der Berechnung der Solvenzkapitalanforderungen ein von der BaFin genehmigtes (partielles) internes Modell verwenden.
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