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Öffentlicher Sektor – Zukunft gestalten Blog: BGH erkennt Personalzusatzkosten von verbundenen Unternehmen als dauerhaft nicht beeinflussbare Kostenanteile anDer BGH hat in seiner aktuellen Entscheidung diese Regulierungspraxis beanstandet.
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Prof. Dr. Rainer Bernnat
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Frankfurt am Main
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