Anzeigepflicht bei algorithmischem Handel und direktem elektronischem Marktzugang: Musterformular der BaFin
Die Anzeigepflichten ergeben sich aus den §§ 77 Absatz 2 Satz 1 und 80 Absatz 2 Satz 5 des dann gültigen WpHG, die Artikel 17 Absatz 2 Unterabsatz 1 und Artikel 17 Absatz 5 Unterabsatz 3 der Finanzmarktrichtlinie umsetzen.
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