Anzeigepflicht bei algorithmischem Handel und direktem elektronischem Marktzugang: Musterformular der BaFin

Die Anzeigepflichten ergeben sich aus den §§ 77 Absatz 2 Satz 1 und 80 Absatz 2 Satz 5 des dann gültigen WpHG, die Artikel 17 Absatz 2 Unterabsatz 1 und Artikel 17 Absatz 5 Unterabsatz 3 der Finanzmarktrichtlinie umsetzen.

Themen

Weiterlesen mit einem PwC Plus-Abonnement

  • qualitätsgesicherte Quellen
  • tägliche Updates
  • vollständige Filterfunktion von Artikeln
  • Verteilung via anpassbarem Alert
Zum Anfang