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Öffentlicher Sektor - Zukunft gestalten Blog: Regionale „Grünstrom“-Kennzeichnung als neues VertriebspotenzialDer Gesetzgeber eröffnete mit der Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) zum 1. Januar 2017 den Energieversorgungsunternehmen die Möglichkeit, ihren Letztverbrauchern im Rahmen der Stromkennzeichnung den Anteil des Stroms aus regionalen Anlagen auszuweisen.
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Prof. Dr. Rainer Bernnat
Partner
Frankfurt am Main
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