Auslegungsentscheidung zur Erwerbbarkeit eines Alternativen Investmentfonds (AIF) als Immobilien-Gesellschaft für Immobilien-Sondervermögen nach §§ 231 ff. KAGB und offene Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen nach § 284 KAGB
Auslegungsentscheidung der BaFin.
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