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IFRS direkt: Notwendige Angaben in Zwischenberichten bei Erstanwendung des IFRS 9Der neue Standard für Finanzinstrumente ist für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen, verpflichtend anzuwenden. Vor der erstmaligen Anwendung im Jahres- bzw. Konzernabschluss sind viele Unternehmen verpflichtet, einen Zwischenbericht nach IAS 34 zu erstellen, in dem erstmals IFRS 9 anzuwenden ist.
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