Konsultation des Bundesministeriums der Finanzen zu Erfahrungen und möglichem Änderungsbedarf im Hinblick auf die EU-Finanzmarktrichtlinie (MiFID II) und die EU-Finanzmarktverordnung (MiFIR)
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Seit fast einem Jahr sind die Vorgaben der EU-Finanzmarktrichtlinie (MiFID II) und der EU-Finanzmarktverordnung (MiFIR), die mit dem Zweiten Finanzmarktnovellierungsgesetz im deutschen Recht verankert worden sind, anwendbar.
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