Auf ein Watt Blog: Das Förderprogramm Wärmenetze 4.0 – Zeit für Ihren Verwendungsnachweis

  • archiviert
  • 1 Minute Lesezeit

Für positiv beschiedene Anträge zur Förderung von Machbarkeitsstudien im Rahmen des Förderprogramms „Wärmenetze 4.0“ müssen dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Zwischen- und Verwendungsnachweise vorgelegt werden.

Weiterlesen mit einem PwC Plus-Abonnement

  • qualitätsgesicherte Quellen
  • tägliche Updates
  • vollständige Filterfunktion von Artikeln
  • Verteilung via anpassbarem Alert

Kontakt

Folker Trepte

Folker Trepte

Partner, Leiter Energiewirtschaft

München

Peter Mussaeus

Peter Mussaeus

Partner, Leiter Energierecht

Düsseldorf