Reporting nach § 45 VAG: BaFin hält aktuelle Befreiungen von Teilen des unterjährigen Berichtswesens bis auf Weiteres aufrecht
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Die BaFin befreit Versicherer über das Jahr 2019 hinaus von bestimmten Teilen der unterjährigen Berichtspflichten nach § 45 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG).
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