BaFin passt Verwaltungspraxis zur Anrechnung von Instrumenten des harten Kernkapitals an

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Die BaFin hat ihre Verwaltungspraxis zur Einstufung von Kapitalinstrumenten als Instrumente des harten Kernkapitals gemäß Artikel 26 Absatz 3 der Eigenmittelverordnung CRR angepasst. Hintergrund sind Änderungen der Eigenmittelverordnung.

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