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Sanierungsplanung: MaSanV im Bundesgesetzblatt verkündetDie MaSanV regelt künftig die vereinfachten Anforderungen für Sanierungspläne (Abschnitt 3 MaSanV). Sie enthält darüber hinaus Regelungen zur Erstellung von Sanierungsplänen durch institutsbezogene Sicherungssysteme (Abschnitt 4 MaSanV).
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