Stellungnahme zur nationalen Umsetzung der zeitlich befristeten Meldungen und der Offenlegung gemäß den EBA-Leitlinien 2020/07
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Die Deutsche Kreditwirtschaft begrüßt es ausdrücklich, dass die deutsche Aufsicht bei der Abfrage der von Covid-19-Maßnahmen betroffenen Kredite umfangreich von den nationalen Ausnahmemöglichkeiten Gebrauch macht.
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