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Stellungnahme zur nationalen Umsetzung der zeitlich befristeten Meldungen und der Offenlegung gemäß den EBA-Leitlinien 2020/07

Die Deutsche Kreditwirtschaft begrüßt es ausdrücklich, dass die deutsche Aufsicht bei der Abfrage der von Covid-19-Maßnahmen betroffenen Kredite umfangreich von den nationalen Ausnahmemöglichkeiten Gebrauch macht.

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