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Anhörung: Pflicht für Kreditinstitute zur Speicherung von virtuellen IBANDie BaFin beabsichtigt, dass Kreditinstitute ihre an Zahlungsdienstleistungsunternehmen ausgegebenen Internationalen Bankkontonummern (International Bank Account Number – IBAN) in einem Dateisystem gemäß § 24c Absatz 1 Kreditwesengesetz (KWG) speichern müssen.
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