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Öffentlicher Sektor - Zukunft gestalten Blog: Coronabedingte Nutzungsänderung von BgA

Zu einem Verzicht auf die Besteuerung einer unentgeltlichen Wertabgabe und einer Vorsteuerkorrektur aus sachlichen Billigkeitsgründen im Zusammenhang mit einer durch die Coronakrise bedingten Nutzungsänderung von Betrieben gewerblicher Art (BgA) erschien die Kurzinformation des Landesamts für Steuern Niedersachsen vom 1. Juli 2020 – S 7106-323-St 175 – (DB 2020, S. 1489).

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Prof. Dr. Rainer Bernnat

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