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Öffentlicher Sektor - Zukunft gestalten Blog: Kein Volksbegehren „#6 Jahre Mietenstopp“Dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof zufolge sind die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zulassung des Volksbegehrens nicht gegeben.
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Prof. Dr. Rainer Bernnat
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Frankfurt am Main
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