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Öffentlicher Sektor - Zukunft gestalten Blog: Antrag auf Erstattung der Strom und Energiesteuer für 2019 bis zum 31. Dezember 2020Soweit die betreffenden Unternehmen für das Verbrauchsjahr 2019 noch keine Steuerentlastungsanträge gestellt haben, müssen die Anträge spätestens bis zum 31. Dezember 2020 auf amtlichem Vordruck (www.zoll.de) beim zuständigen Hauptzollamt eingehen.
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Prof. Dr. Rainer Bernnat
Partner
Frankfurt am Main
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