Auf ein Watt Blog: Änderung des § 302 AktG, Gefahr für Ergebnisabführungsverträge?
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Der BFH hat demgegenüber mit Urteil vom 10. Mai 2017, I R 93/15, zu § 302 Abs. 4 AktG entschieden, dass bei einem statischen Verweis eine Anpassung des ursprünglichen EAV zu erfolgen hat.
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