Real Estate Blog: Neues Fondsstandortgesetz ändert auch die Konsolidierungsausnahme für Sondervermögen in § 290 Abs. 2 Nr. 4 HGB

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Der Schwerpunkt des Gesetzes liegt eindeutig auf den Änderungen im KAGB, darunter auch auf der Einführung neuer Fondstypen und der Erweiterung des Anlagespektrums bestehender Fonds. Beides nicht ohne Folgen auch für die handelsrechtliche Rechnungslegung der Investoren.

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Anita Dietrich

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Frankfurt am Main