Auf ein Watt Blog: BGH: Widerspruch eines Kunden gegen eine aktuelle Preiserhöhung wirkt im Zweifel auch gegen die der letzten 3 Jahre
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Allein die Erhebung eines Widerspruchs gegen den Preis führe – ohne Rücksicht auf die dafür angegebene Begründung – zur Anwendung der Dreijahresfrist im Rahmen der nach der Rechtsprechung des Senats vorzunehmenden ergänzenden Vertragsauslegung.
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