Geldwäschegesetz: BaFin veröffentlicht Auslegungs- und Anwendungshinweise für Kreditinstitute

  • archiviert
  • 1 Minute Lesezeit

Die BaFin hat ihre Auslegungs- und Anwendungshinweise – Besonderer Teil für Kreditinstitute - veröffentlicht, die sie nach § 50 Nr. 1 lit a Geldwäschegesetz (GwG) beaufsichtigt.

Weiterlesen mit einem PwC Plus-Abonnement

  • qualitätsgesicherte Quellen
  • tägliche Updates
  • vollständige Filterfunktion von Artikeln
  • Verteilung via anpassbarem Alert