Marktmissbrauchsverordnung (MAR)

Die BaFin hat den aktualisierten MAR-Leitlinien der Europäischen Wertpapieraufsichtsbehörde (ESMA), die den Aufschub der Offenlegung von Insiderinformationen und die Interaktionen mit der Aufsicht regeln, im Comply-or-Explain-Verfahren zugestimmt und wendet sie uneingeschränkt an.

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