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Versicherungsaufsicht: Elektronische Einreichungsmöglichkeiten zum neuen Jahr erweitert

Ab dem 1. Januar 2023 ist es für Versicherungsunternehmen und Pensionsfonds erstmals möglich, das Sicherungsvermögensverzeichnis für das abgelaufene Geschäftsjahr auf digitalem Weg bei der Versicherungsaufsicht einzureichen.

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