Vertriebsvergütung im Spannungsfeld von Beratungsaufwand und Verbraucherschutz
Produkte müssen den Kunden nutzen. Vertrieb sollte frei von Interessenskonflikten erfolgen. Klingt eigentlich selbstverständlich – erscheint im Fall kapitalbildender Lebensversicherungen aber manchmal zweifelhaft.
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