Überbezug bei Bezugsrechtsemissionen löst nicht länger Prospektpflicht aus

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Nach einem sehr konstruktiven Dialog ändert die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ihre Praxis mit Blick auf den sogenannten Überbezug bei Bezugsrechtsemissionen bis zu acht Millionen Euro.

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