Überbezug bei Bezugsrechtsemissionen löst nicht länger Prospektpflicht aus
Nach einem sehr konstruktiven Dialog ändert die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ihre Praxis mit Blick auf den sogenannten Überbezug bei Bezugsrechtsemissionen bis zu acht Millionen Euro.
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