DK-Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der risikobasierten Arbeitsweise der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen

In ihrer Stellungnahme weist die DK insbesondere darauf hin, dass der im Geldwäschegesetz verankerte risikobasierte Ansatz sowohl für die mit dem Geldwäschegesetz beauftragten Behörden als selbstverständlich auch für die nach dem Gesetz Verpflichteten gilt.

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