Merkblatt 02/2023 (VA) zur Anwendung des Zuordnungsansatzes durch Lebensversicherungsunternehmen im engeren Sinne sowie Pensionskassen und Pensionsfonds im Rahmen der EU-Offenlegungsverordnung
Der optionale Zuordnungsansatz beschreibt, wie konkrete Kapitalanlagen bestimmten Finanzprodukten nur für Zwecke der Offenlegung zugeordnet werden können.
Themen
Weiterlesen mit einem PwC Plus-Abonnement
- qualitätsgesicherte Quellen
- tägliche Updates
- vollständige Filterfunktion von Artikeln
- Verteilung via anpassbarem Alert
Zum Anfang