Öffentlicher Sektor - Zukunft gestalten Blog: KWK-Zuschlag: Keine fiktive Lieferung mehr?
Wenn Betreiber mit Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen) Strom produzieren, erhalten sie eine Einspeisevergütung vom Netzbetreiber sowie den sogenannten KWK-Zuschlag für Strom, den sie selbst verbrauchen.
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Prof. Dr. Rainer Bernnat
Partner
Frankfurt am Main
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