Allgemeinverfügung zur Verlängerung der Allgemeinverfügung vom 27. Dezember 2021
Die Dauer der Befristung der Allgemeinverfügung vom 27. Dezember 2021 (Gz: AG 2-FR 1900-2021/0002) wird bis zum 27. Dezember 2023 verlängert.
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