DK-Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Zweiten Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes

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Die DK begrüßt die grundsätzliche Intention des Gesetzentwurfes. Jedoch sollte der Entwurf des KapMuG an einigen Stellen nachjustiert werden.

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