Auf ein Watt Blog: Elektrisierendes Urteil: Zwischenhändler als Anspruchsberechtigte nach Strompreisbremsengesetz
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Als regelzonenverantwortliche Übertragungsnetzbetreiberin ist die Beklagte gemäß § 20 StromPBG verpflichtet, dem Elektrizitätsversorgungsunternehmen, das die Entlastungen nach § 4 Abs. 1 StromPBG gewähren muss, diese zu erstatten.
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