MiFiR-Review: Bundesrepublik Deutschland macht von vorgesehenem Mitgliedstaatenwahlrecht Gebrauch und ermöglicht Weiterführung der Payment for Order Flow-Praxis im Inland bis Mitte 2026

Das BMF hat der ESMA mit Schreiben vom 21. März 2024 mitgeteilt, von dem in Artikel 39a Abs. 2 der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 (EU-Finanzmarktverordnung, „MiFIR“) vorgesehenen Mitgliedstaatenwahlrecht Gebrauch zu machen.

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