DK-Stellungnahme zum Gesetzentwurf für ein „Erstes Gesetz zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes“
Die Deutsche Kreditwirtschaft begrüßt, dass mit der Gesetzesnovelle die nach der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) weiterhin möglichen Gestaltungsmöglichkeiten im nationalen Recht genutzt werden.
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