Verordnung zur geldwäscherechtlichen Identifizierung durch Videoidentifizierung

Durch die Verordnung soll mit dem Videoidentifizierungsverfahren (sogenanntes VideoIdent-Verfahren) ein bereits etabliertes Verfahren gesetzlich geregelt werden, das zur geldwäscherechtlichen Identifizierung (z. B. bei Kontoeröffnungen) geeignet ist.

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