DAV empfiehlt Anhebung des Höchstrechnungszinses für Neuverträge auf 1,0 Prozent ab 2025

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Vor dem Hintergrund eines deutlich höheren Zinsniveaus, aktueller volkswirtschaftlicher Prognosen sowie unter Berücksichtigung der Inflationsentwicklung hält die DAV einen Höchstrechnungszins für Neuverträge in der Lebensversicherung in Höhe von 1,0 Prozent ab 2025 für angemessen.

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