Insurance News Blog: EIOPA-Bestimmungen zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit bei der Verlagerung von (Rück-)Versicherern innerhalb der EU

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Die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) hat am 1. Juli 2024 ihre Bestimmungen zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit bei der Verlagerung von (Rück-)Versicherern innerhalb der EU aktualisiert.

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Melanie Schlünder

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Frankfurt am Main