IDW zu Bafin-Rundschreiben zur Ausübung des Wahlrechts nach Art. 495e CRR
In einem Schreiben an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat das IDW zum Entwurf eines Rundschreibens der Bankenaufsicht zur Ausübung des Wahlrechts nach Art. 495e der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (Capital Requirements Regulation, CRR) Stellung genommen.
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