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Stellungnahme der Deutschen Aktuarvereinigung e.V. Entwurf einer Sechsten Verordnung zur Änderung von Verordnungen nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz

Der aufsichtsrechtliche Höchstrechnungszins für die handelsrechtliche Deckungsrückstellung stellt ein unverändert wichtiges Instrument zur Sicherstellung der dauernden Erfüllbarkeit der handelsrechtlichen Zinsverpflichtungen dar.

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