Stellungnahme der Deutschen Aktuarvereinigung e.V. Entwurf einer Sechsten Verordnung zur Änderung von Verordnungen nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz

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Der aufsichtsrechtliche Höchstrechnungszins für die handelsrechtliche Deckungsrückstellung stellt ein unverändert wichtiges Instrument zur Sicherstellung der dauernden Erfüllbarkeit der handelsrechtlichen Zinsverpflichtungen dar.

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