Einsprüche gegen Rechnungszinssatz von 6 Prozent werden zurückgewiesen
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Allgemeinverfügung der obersten Finanzbehörden der Länder zur Zurückweisung von Einsprüchen und Änderungsanträgen zur Frage der Verfassungsmäßigkeit Rechnungszinsfußes bei der Teilwertberechnung von Pensionsrückstellungen gemäß § 6a Absatz 3 Satz 3 Einkommensteuergesetz (EStG)
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