RS 01/2026 (VA): Hinweise der Bafin zum Betrieb von Lösegeldversicherungen
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Die Finanzaufsicht Bafin hat am 1. April 2026 ein neues Rundschreiben veröffentlicht. Es legt fest, unter welchen Voraussetzungen Erstversicherungsunternehmen eine Lösegeldversicherung anbieten dürfen.
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