PFOF: Bafin erklärt „Dos and Don’ts“ für Neobroker
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Kredit- und Wertpapierinstitute dürfen von Dritten keine Zahlungen oder nicht monetären Vorteile mehr für die Weiterleitung von Kundenaufträgen annehmen. Das macht die Bafin in einer neuen Aufsichtsmitteilung deutlich.
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