IDW regt Verbesserungen des Optionsmodells nach § 1a KStG an

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Das IDW hat mit Schreiben vom 31.07.2026 gegenüber dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) Verbesserungen des § 1a KStG angeregt, um die Nutzung des Optionsmodells attraktiver zu machen.

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