Öffentlicher Sektor - Zukunft gestalten Blog: Steuerliche Aspekte des Energy Sharing nach § 42c EnWG: Können Kommunen selbst Anlagenbetreiber sein?
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Mit § 42c EnWG hat der Gesetzgeber die unionsrechtlichen Vorgaben zum sogenannten Energy Sharing in deutsches Recht umgesetzt.
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