RefE: Entwurf einer Verordnung zur Anpassung bankaufsichtlicher Vorschriften nach Einstellung des Millionenkreditmeldewesens nach dem Kreditwesengesetz
- 1 Minute Lesezeit
Mit dem Standortförderungsgesetz wird das Millionenkreditmeldewesen nach § 14 des Kreditwesengesetzes („KWG“) zum 30. Dezember 2026 eingestellt.
Weiterlesen mit einem PwC Plus-Abonnement
- qualitätsgesicherte Quellen
- tägliche Updates
- vollständige Filterfunktion von Artikeln
- Verteilung via anpassbarem Alert