RefE: Entwurf einer Verordnung zur Anpassung bankaufsichtlicher Vorschriften nach Einstellung des Millionenkreditmeldewesens nach dem Kreditwesengesetz

  • 1 Minute Lesezeit

Mit dem Standortförderungsgesetz wird das Millionenkreditmeldewesen nach § 14 des Kreditwesengesetzes („KWG“) zum 30. Dezember 2026 eingestellt.

Weiterlesen mit einem PwC Plus-Abonnement

  • qualitätsgesicherte Quellen
  • tägliche Updates
  • vollständige Filterfunktion von Artikeln
  • Verteilung via anpassbarem Alert